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Nutzungsbedingungen für Rechnungskauf mit Ratepay
Letzte Aktualisierung: 19. Dezember 2022
Die nachfolgenden Bedingungen ("Bedingungen") gelten für die Nutzung von Rechnungskauf mit Ratepay für Händler und sind durch Verweis Bestandteil der PayPal-Nutzungsbedingungen.
1. Zahlung auf Rechnung in Kooperation mit Ratepay
"Rechnungskauf mit Ratepay" ist ein Produkt, das PayPal-Händlern ("Händler") zur Verfügung gestellt wird, die den PayPal-Nutzungsbedingungen unterliegen und ihren in Deutschland ansässigen Käufern ("Kunden") die Möglichkeit bieten wollen, Waren und potenzielle Nebenleistungen online zu kaufen und ihre Zahlungen aktiv per Rechnung als einmalige Zahlung zu begleichen. Zu diesem Zweck bietet PayPal in Kooperation mit Ratepay ("Ratepay") auf der PayPal-Plattform ein Produkt zur Zahlung auf Rechnung an ("Rechnungskauf mit Ratepay"). Händler haben keinen Anspruch darauf, dass PayPal den Rechnungskauf mit Ratepay anbietet. Zurzeit ist Rechnungskauf mit Ratepay nur für Verbraucher verfügbar, sofern zwischen PayPal und dem Händler nichts anderes vereinbart wurde. PayPal behält sich das Recht vor, Rechnungskauf mit Ratepay einem Händler nicht anzubieten und jederzeit ganz oder teilweise einzustellen oder einzuschränken sowie beispielsweise den Ankauf von Forderungen für Käufe von bestimmten Produkten, Produktgruppen oder aus bestimmten Branchen auszuschließen.
Im Rahmen von Rechnungskauf mit Ratepay kauft PayPal vom Händler alle Forderungen gegen einen Kunden des Händlers, die sich aus der Nutzung von Rechnungskauf mit Ratepay ergeben ("Kundenverträge"). Ratepay kauft diese Forderungen von PayPal. PayPal schreibt den Kaufpreis für die Forderungen unabhängig von Zahlungen des Kunden dem PayPal-Konto des Händlers wie unten beschrieben gut.
2. Anforderungen an die Nutzung von Rechnungskauf mit Ratepay
Rechnungskauf mit Ratepay kann in der Regel (sofern zwischen PayPal und dem Händler nichts anderes vereinbart wurde) für Transaktionsbeträge zwischen 5 EUR und 2.500 EUR genutzt werden, wobei sich dieser Betrag wie beim Transaktionsabschluss mitgeteilt aus dem vom Kunden vertraglich geschuldeten Warenkorbwert sowie allen damit verbundenen Kosten (einschließlich Versandkosten) und anfallenden Gebühren, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, zusammensetzt ("Nominalbetrag"), Der Nominalbetrag schließt auch eine Betragserweiterung ein, sofern diese im Capture Call enthalten ist.
Der Händler muss den Vorgaben in dem ihm auf PayPals Developer Pages bereitgestellten Integrationsleitfaden ("Integrationsleitfaden") nachkommen. Er ist insbesondere verpflichtet, PayPal alle notwendigen Kunden-, Transaktions- und technischen Daten zur Verfügung zu stellen. Bei der Integration und/oder Auswahl von Rechnungskauf mit Ratepay als Zahlungsmethode, die in seinem Online-Shop angeboten werden soll, akzeptiert der Händler und erkennt an, an die hier wiedergegebenen Bedingungen für den Rechnungskauf mit Ratepay gebunden zu sein.
Der Händler zeigt dem Kunden die Ratepay-Zahlungsbedingungen für Rechnungskauf mit Ratepay, die die spezifischen Bedingungen des Kundenvertrags enthalten sowie die Bonitätsbedingungen von Ratepay, die Bestandteil der Datenschutzerklärung von Ratepay sind, sowie die Datenschutzerklärung von PayPal an. Damit der Kunde Rechnungskauf mit Ratepay nutzen kann, ist er verpflichtet, diesen Bedingungen zuzustimmen.
Der Händler ist zur Rechnungslegung an den Kunden verpflichtet, wobei er den Kunden auf die Abtretung der Forderung an Ratepay hinweisen muss und dass der Kunde nur an Ratepay mit schuldbefreiender Wirkung zahlen kann. Der Kunde erhält die Zahlungsanweisungen per E-Mail von Ratepay. Der Händler ist verpflichtet, den Kunden aufzufordern, sich mit Anfragen oder Einwänden hinsichtlich der Zahlung von Händlerforderungen direkt an Ratepay zu wenden.
3. Checkout und Bonitätsprüfung
Sobald der Kunde sich für die Zahlung und den Kauf über Rechnungskauf mit Ratepay entscheidet, sendet der Händler einen API-Aufruf an PayPal einschließlich der im Integrationsleitfaden angegebenen erforderlichen Daten ("Payment Request"). Daraufhin führt Ratepay in eigenem Namen eine Identitäts- und Bonitätsprüfung des Kunden durch ("Bonitätsprüfung"). Rechnungskauf mit Ratepay darf einem Kunden nicht angeboten werden, wenn die Bonitätsprüfung ergibt, dass der Kunde für den beabsichtigten Kundenvertrag nicht geeignet ist. Ratepay ist berechtigt, die Durchführung dieser Bonitätsprüfung und die Entscheidung über die Eignung eines Kunden für Rechnungskauf mit Ratepay anhand eigener Kriterien vorzunehmen. Stellt Ratepay fest, dass ein Kunde die Voraussetzungen für die Nutzung von Rechnungskauf mit Ratepay erfüllt, wird der Händler per API-Aufruf benachrichtigt ("Payment Acceptance").
Stellt Ratepay hingegen fest, dass ein Kunde die Voraussetzungen für die Nutzung von Rechnungskauf mit Ratepay nicht erfüllt, wird dem Kunden unverzüglich eine ablehnende Nachricht angezeigt. Ein Kundenvertrag kommt in dem Fall nicht zustande. Der Kunde wird wieder auf die Seite des Händlers mit der Auswahl der Zahlungsmethoden zurückgeleitet.
Der Händler hat PayPal die maßgeblichen Einzelheiten seiner Händlerforderung per API-Aufruf wie im Integrationsleitfaden näher beschrieben mitzuteilen.
Sofern dies nach dem Integrationsleitfaden für die jeweilige Händlerintegration ("Deferred Capture Integration") erforderlich ist, sendet der Händler einen Zahlungsabruf, sobald die Artikel versandfertig sind ("Capture Call"). Dieser wird von PayPal bestätigt ("Acceptance Call"), es sei denn, dass die Bestätigung aus technischen Gründen nicht möglich ist (z.B. bei unvollständigen Transaktionsinformationen, Verstreichen der Versendungszeitraums etc.). Bei der Deferred Capture Integration kann der Händler partielle Capture Calls senden und erhält entsprechende partielle Acceptance Calls.
Bei der Deferred Capture Integration kann PayPal dem Händler die Option einräumen, den Nominalbetrag im Capture Call zu erhöhen ("Betragserweiterung"). PayPal kann die Versendung des Acceptance Calls verweigern, wenn die Betragserweiterung die im Integrationsleitfaden angegebenen Grenzen überschreitet.
Die Integration, die nicht erfordert, dass der Händler PayPal separat über den Versand des Artikels informiert, wird als "Simplified Integration" bezeichnet. Der Händler ist bei beiden Integrationen verpflichtet, seinen Pflichten zur Bereitstellung eines gültigen Zustellnachweises oder anderer in Abschnitt 6 näher beschriebener Informationen nachzukommen.
4. Kauf und Abtretung von Forderungen
Der Händler bietet hiermit PayPal alle seine zukünftigen Forderungen und Rechte gegenüber dem Kunden aus Kundenverträgen zum Kauf an, einschließlich des Nominalbetrags, sowie aller (nachstehend definierter) Nebenrechte ("Händlerforderungen"), die durch Übermittlung von Payment Request und Payment Acceptance benannt werden. PayPal nimmt das Angebot an.
Durch das Senden des Payment Request an PayPal bietet der Händler den Verkauf einer Händlerforderung an. PayPal nimmt das Angebot zum Kauf der Händlerforderung durch Senden der Payment Acceptance an.
„Nebenrechte“ im Bezug auf die Händlerforderungen schließen folgendes ein (jeweils unabhängig davon, ob diese zusammen mit den Händlerforderungen kraft Gesetzes gemäß § 401 BGB übertragen werden):
- Rechte an Sicherheiten für die Händlerforderungen;
- Forderungen aus Warenkredit-, Transport-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl-, Feuer- und Ausfallversicherungen,
- quasivertragliche Ansprüche, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung und Ansprüche aus unerlaubter Handlung;
- bedingte Ansprüche des Händlers und von PayPal auf Herausgabe oder Rücknahme gegenüber einem unmittelbaren Besitzer;
- vorrangige Ansprüche, Gestaltungsrechte, Rücktritts- und Anfechtungsrechte sowie alle sonstigen Rechtspositionen, Zinsansprüche, Schadensersatzansprüche, Gewährleistungsansprüche, Ansprüche aus Vertragsstrafen gegen Kunden oder Dritte, die unmittelbarer Besitzer der Ware sind; und/oder
- sonstige Ansprüche gegen Dritte im Zusammenhang mit den Händlerforderungen (z.B. Ansprüche gegen zentrale Regulierer und Einkaufsverbände oder Frachtunternehmen) sowie sonstige nachrangige Rechte im Zusammenhang mit den Händlerforderungen und/oder den zugrundeliegenden Rechtsgeschäften und Verträgen.
Zusätzliche oder neue Forderungen gegen den Kunden aus der Rückabwicklung von Kundenverträgen (z.B. Rückgabekosten) sind keine Nebenrechte. Solche Forderungen werden nicht als Händlerforderungen vom Händler an PayPal abgetreten.
Der Händler tritt hiermit alle aktuellen und zukünftigen Händlerforderungen an PayPal ab. PayPal nimmt die Abtretung der Händlerforderungen hiermit an. Für jede Händlerforderung steht sowohl die Abtretung als auch deren Annahme unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Payment Acceptance für die jeweilige Händlerforderung gesendet wird. Im Falle einer Deferred Capture Integration unterliegen die Abtretung und deren Annahme zudem der aufschiebenden Bedingung, dass PayPal den Acceptance Call sendet.
PayPal wird die Händlerforderungen an Ratepay weiterverkaufen und abtreten. PayPal und Ratepay sind zum Weiterverkauf und zur Abtretung der Händlerforderungen (z.B. zu Inkassozwecken) uneingeschränkt berechtigt.
Besteht ein Zweifel an der Wirksamkeit der Abtretung der Händlerforderungen, und die Wirksamkeit eine weitere Erklärung oder Handlung des Händlers erfordert, wird der Händler diese Erklärung abgeben oder diese Handlung vornehmen.
Der Händler hat den Kunden unverzüglich nach Abschluss der Bestellung auf der Bestätigungsseite seines Online-Shops auf die Abtretung an Ratepay und die ausschließlich gegenüber Ratepay bestehende Zahlungspflicht des Kunden hinzuweisen.
5. Gutschrift des Kaufpreises; Gebühren
Der Betrag, den PayPal dem Händler für Händlerforderungen gutschreibt ("Kaufpreis"), errechnet sich wie folgt:
- Der vom Kunden zu zahlende Nominalbetrag abzüglich
- vom Händler nach der Gebührenseite zu zahlende Gebühren. PayPal erhebt keine Gebühr für die Abtretung von Händlerforderungen selbst.
Der Händler muss die nach dem geltenden Umsatzsteuerrecht anfallende Umsatzsteuer in dem Land, in dem er ansässig ist, möglicherweise selbst berechnen.
In der Simplified Integration wird der Kaufpreis nach Senden der Payment Acceptance fällig. Im Falle einer Deferred Capture Integration wird der Kaufpreis nach Senden des Acceptance Call fällig. PayPal schreibt dem PayPal-Konto des Händlers einen E-Geld-Betrag in Höhe des Kaufpreises gut. Bei einem partiellen Capture Call und entsprechenden partiellen Acceptance Call wird der Kaufpreis fällig soweit partiell Capture Call und Acceptance Call ausgetauscht sind.
6. Rückgriffs- und Rücktrittsrechte
PayPal hat kein Rückgriffsrecht gegen den Händler für Händlerforderungen, die ganz oder teilweise nicht beglichen werden, da der Kunde nicht bezahlt oder nicht bezahlen kann, noch im Fall von Betrugsversuchen von Kunden oder Dritten, es sei denn, der Händler hat (i) den Online-Shop des Händlers nicht mit entsprechenden modernsten Maßnahmen, wie z.B. Verschlüsselungstechnologie ("TLS"), regelmäßigen Sicherheitsupdates, geeigneten Passwortrichtlinien, Zugriffsschutz für die IT-Infrastruktur, und/oder (ii) sichere Webentwicklung abgesichert. Ein Regress ist nur ausgeschlossen, wenn die Zahlung dem Händler in dessen PayPal-Konto als „abgeschlossen“ angezeigt wurde.
Macht ein Kunde die Einrede der Nichterfüllung des Vertrags geltend (z.B. mit der Begründung, den Artikel nicht erhalten zu haben) oder verweigert er die Zahlung unter Geltendmachung sonstiger Einreden oder Einwendungen, hat PayPal ein Rückgriffsrecht gegen den Händler, sofern der Händler nicht seinen Pflichten zur Vorlage eines gültigen Zustellnachweises oder anderer im Integrationsleitfaden genannter Unterlagen nachkommt. PayPal ist berechtigt, Informationen, die für bereits eingetretene oder potenzielle Konflikte relevant sind, an Ratepay weiterzugeben. Der Händler kann unaufgefordert Tracking-Daten (Name des Versandunternehmens und Sendungsnummer) an PayPal übermitteln, damit PayPal diese Daten an Ratepay zum Zwecke der Beantwortung von Kundenanfragen oder der Klärung von Konflikten weitergeben kann.
Der Händler hat PayPal gemäß den im Integrationsleitfaden festgelegten Vorgaben unverzüglich über eine Rückzahlung über sein PayPal-Konto zu informieren, wenn
- ein Kunde von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht in Bezug auf den Kundenvertrag ganz oder teilweise Gebrauch macht, oder
- der Händler im Einzelfall eine vollständige oder teilweise Rücksendung der Waren und der Dienstleistung eines Kunden im Zusammenhang mit der betreffenden Händlerforderung annimmt oder den Kundenvertrag ändert, was sich im Einzelfall auf die jeweilige Händlerforderung auswirkt.
In diesen Fällen hat der Händler PayPal etwaige bereits gezahlte Beträge zu erstatten. Eine solche Rückzahlung ist nur bis zu 180 Tage nach (i) der Payment Acceptace im Falle der Simplified Integration, (ii) dem Acceptance Call im Falle der Deferred Capture Integration möglich.
Der Händler hat PayPal außerdem nach Benachrichtigung über eine Rückbuchung alle bereits an den Händler gezahlten Beträge zu erstatten, wenn
- er die zur Klärung eines Konflikts erforderlichen Unterlagen nach Aufforderung durch PayPal nicht innerhalb der vereinbarten Frist gemäß den Vorgaben des Integrationsleitfadens übergibt, oder
- die Händlerforderungen nicht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, oder
- eine Zusicherung oder Gewährleistung im Sinne von Abschnitt 7 für eine Händlerforderung nicht zutreffend oder richtig ist.
In Fällen der oben genannten Rückzahlungen und Rückbuchungen kann PayPal den Betrag der jeweiligen Händlerforderung gemäß den Nutzungsbedingungen mit dem PayPal-Guthaben des Händlers verrechnen. Die Verrechnung unterliegt ausschließlich der gesetzlichen Verjährungsfrist. Sie gilt als Erklärung des Rücktritts vom Kauf der jeweiligen Händlerforderung ("PayPal-Rücktritt").
Unter der aufschiebenden Bedingung eines PayPal-Rücktritts für eine bestimmte Händlerforderung tritt PayPal hiermit alle derartigen derzeitigen und zukünftigen Händlerforderungen (sofern nicht kraft Gesetzes erloschen) an den Händler ab und der Händler nimmt diese Abtretung hiermit an.
7. Zusicherungen und Garantien; Rechtsfolgen eines Verstoßes
Der Händler sichert hiermit – unabhängig von vorsätzlichem oder fahrlässigem Verschulden – die Richtigkeit der folgenden Aussagen zum Zeitpunkt der Annahme dieser Bedingungen, bei Wirksamwerden der Abtretung und zu jedem Zeitpunkt danach in Bezug auf die Händlerforderungen zu (zusammenfassend "Zusicherungen"):
- Der Händler ist alleiniger und unbeschränkter rechtlicher und wirtschaftlicher Inhaber der Händlerforderungen.
- Der Händler ist uneingeschränkt berechtigt, alle Händlerforderungen uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu übertragen.
- Die Händlerforderungen bestehen, sind gültig und unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Händlerforderungen wurden nicht an Dritte abgetreten oder übertragen, insbesondere bestehen an ihnen keine schwebenden Sicherungsrechte, Globalzessionen oder ähnliche Dritten gewährte Sicherheiten. Ausgenommen hiervon sind Sicherungsvereinbarungen, bei denen der Händler weiterhin gemäß den Erfordernissen dieser Nutzungsbedingungen über die Händlerforderungen verfügen kann. Sofern die Händlerforderungen einem verlängerten Eigentumsvorbehalt unterliegen, sichert der Händler zu, zur Einziehung (und zum Verkauf) der Händlerforderungen berechtigt zu sein und den Kaufpreis für die betreffenden Forderungen im normalen Geschäftsgang zu verwenden, um die Ansprüche seiner Vorbehaltsverkäufer zu erfüllen, die unter verlängertem Eigentumsvorbehalt Waren geliefert haben.
- An den Händlerforderungen bestehen keine Haftungsansprüche Dritter, insbesondere nicht nach § 13c UStG.
Der Händler verpflichtet sich während der gesamten Dauer der Nutzung von Rechnungskauf mit Ratepay (soweit nachfolgend nicht anders angegeben) gegenüber PayPal zu Folgendem (zusammenfassend "Garantien"):
- Der Händler führt weiterhin sein PayPal-Konto.
- Der Händler wird Zahlungen in Bezug auf die Händlerforderungen nicht eigenständig einziehen.
- Der Händler erbringt die sich aus dem Kundenvertrag ergebende Leistung vollständig, fristgerecht und mangelfrei und so, dass keine Einwendungen oder Einreden gegen die erworbenen Händlerforderungen aus anderen Vertragsverhältnissen zwischen dem Händler und dem Kunden erhoben werden können.
- Im Rahmen der Simplified Integration ist der Händler verpflichtet, die Artikel spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach Payment Acceptance zu versenden. Bei der Deferred Capture Integration veranlasst der Händler den Capture Call erst, wenn die Artikel versandbereit sind und der Versand innerhalb von zwei (2) Tagen erfolgt. Der Händler muss die Versandbereitschaft der Artikel spätestens innerhalb der im Integrationsleitfaden angegebenen Frist herstellen;
- Der Händler zeigt dem Kunden die Abtretung der Händlerforderungen an Ratepay an und lässt dem Kunden eine Rechnung mit dem Hinweis zukommen, dass nur Zahlungen des Kunden an Ratepay schuldbefreiende Wirkung haben.
- Der Händler erfüllt alle Vorgaben des Integrationsleitfadens.
- Der Händler schließt Kundenverträge nur über materielle Güter und nicht über immaterielle Güter oder Dienstleistungen ab, es sei denn, dass die immateriellen Güter oder die Dienstleistungen in unmittelbarer Verbindung mit den gekauften materiellen Gütern stehen (wie z.B. Versand- oder Montagekosten). Der Händler schließt keine Kundenverträge über digitale oder virtuelle Güter ab, insbesondere nicht für Gutscheine beliebiger Art, wie z.B. Geschenkgutscheine, Geschenkkarten und Bargeldcodes. Der Händler schließt Kundenverträge nur im Rahmen von Transaktionen ab, die mit der PayPal-Nutzungsrichtlinie vereinbar sind.
- Der Händler wird sein Möglichstes tun, dass die Abtretung wirksam ist, nicht den Bestand oder die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Händlerforderungen beeinträchtigen, die bestmögliche wirtschaftliche Verwertbarkeit der Händlerforderungen sicherstellen und PayPal unverzüglich benachrichtigen, wenn der Bestand oder die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Händlerforderungen wesentlich beeinträchtigt ist.
- Der Händler wird dem Kunden nicht gestatten, seine Adresse (Rechnungs- oder Lieferadresse) oder andere Daten im Online-Shop oder während des Bestellvorgangs zu ändern, nachdem die Bonitätsprüfung abgeschlossen wurde. Soweit der Händler Dritte mit dem Versand der Ware beauftragt, wird er dafür Sorge tragen, dass auch diese Dritten keine Änderungen der Adresse oder sonstiger Daten erlauben.
- Der Händler wird die Ware nicht ausliefern, nachdem er von Ratepay oder PayPal über das Vorliegen eines Betrugsverdacht unterrichtet wurde, sofern ihm die Unterbindung der Auslieferung durch unverzügliche Reaktion auf eine solche Mitteilung möglich ist.
- Der Händler wird auf Verlangen von PayPal alle Handlungen vornehmen, die zur Wahrung der Rechte von PayPal oder von Ratepay an den Händlerforderungen oder zur Ausübung dieser Rechte notwendig oder geboten sind.
- Der Händler unterstützt PayPal bei der Eintreibung von Händlerforderungen, indem er PayPal Zustellnachweise oder sonstige Nachweise für das Bestehen, den Wert, die Gültigkeit der Händlerforderungen innerhalb der eingeräumten Frist sowie möglicherweise eine eidesstattliche Erklärung/Bescheinigung bereitstellt, um den Anspruch gerichtlich geltend zu machen.
- Die auf die Händlerforderungen anfallende Umsatzsteuer ist vom Händler an die zuständige Steuerbehörde abzuführen. Hat PayPal dem Händler mitgeteilt, dass eine Händlerforderung nicht beigetrieben werden kann, schuldet der Händler PayPal die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge, soweit der Händler einen Anspruch auf deren Rückzahlung gegenüber der zuständigen Steuerbehörde hat. Der Händler ist allein dafür verantwortlich, genaue Dokumentation für die Erstattung der Mehrwertsteuer zu erstellen und der Steuerbehörde vorzulegen. PayPal kann den erstattungsfähigen Umsatzsteuerbetrag mit dem PayPal-Guthaben des Händlers verrechnen. Der Händler ermächtigt PayPal, den erstattungsfähigen Umsatzsteuerbetrag per Lastschrift von seinem Bankkonto einzuziehen. Wenn der in der Händlerforderung enthaltene tatsächliche Umsatzsteuerbetrag für PayPal nicht ersichtlich ist, wird dieser von PayPal anhand des Bruttorechnungsbetrags errechnet.
- Der Händler muss die Firma des Unternehmens, die Geschäftsadresse und gegebenenfalls die von der Steuerbehörde des Landes der Geschäftsadresse erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer jederzeit zutreffend angeben und auf dem neuesten Stand halten. PayPal verwendet diese Angaben, um den Umsatzsteuerstatus des Händlers und die gegebenenfalls auf die Gebühren anfallende Umsatzsteuer zu ermitteln und zu validieren. Andernfalls können dem Händler zusätzliche Umsatzsteuerkosten entstehen.
- Der Händler räumt seinen Kunden kein über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgehendes Widerrufsrecht ein.
- Der Händler gewährt seinen Kunden eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach (i) der Payment Acceptance im Falle der Simplified Integration oder (ii) dem Acceptance Call im Falle der Deferred Capture Integration.
- Der Händler darf nur dann eine Betragserweiterung im Capture Call vornehmen, wenn die Betragserweiterung innerhalb des im Integrationsleitfaden angegebenen Rahmens liegt und der Händler die Betragserweiterung mit dem Kunden vereinbart hat. Für die transparente Information des Kunden über die Betragserweiterung ist allein der Händler verantwortlich.
Verstößt der Händler gegen eine der hierin enthaltenen Zusicherungen oder Garantien, so hat er PayPal hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und den Verstoß, wenn möglich, unverzüglich zu beheben. PayPal setzt dem Händler eine angemessene Frist zur Heilung des Verstoßes, wenn und soweit es dem Händler möglich ist, den Verstoß zu beheben. Behebt der Händler den Verstoß nicht innerhalb der durch PayPal gesetzten Frist, gilt Abschnitt 6. Das Erfordernis der Fristsetzung durch PayPal entfällt, wenn eine Behebung des Verstoßes von vornherein unmöglich ist. Der Händler ist verpflichtet, PayPal hinsichtlich aller Verluste oder Schäden zu entschädigen und schadlos zu halten, die PayPal gegebenenfalls aus einem Verstoß gegen eine Zusicherung oder Garantien entstehen.
Wenn der Händler gegen eine Zusicherung oder Garantie verstoßen hat und soweit PayPal auf eine Händlerforderung einen Betrag gemäß Abschnitt 5, letzter Absatz, in Höhe der jeweiligen Händlerforderung erhalten und die Nutzung von Rechnungskauf mit Ratepay durch den Händler in vollem Umfang gekündigt hat, wird PayPal die Händlerforderung an den Händler rückabtreten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
8. Schadensersatz
Der Händler ist verpflichtet, PayPal über alle wesentlichen oder systemischen Beschwerden zu informieren, die ihm in Bezug auf Rechnungskauf mit Ratepay zugehen.
Der Händler hat auf Anweisung von PayPal alle Handlungen vorzunehmen, die zur Erhaltung oder Durchsetzung der Rechte von PayPal und Ratepay an den Händlerforderungen notwendig sind. Darüber hinaus ist der Händler verpflichtet, PayPal bei der Beitreibung der Händlerforderungen zu unterstützen, indem er je nach Lage des Falles den erforderlichen Zustellnachweis oder sonstige Nachweise für das Bestehen, den Wert und die Gültigkeit der Händlerforderungen vorlegt.
Der Händler hat PayPal hinsichtlich aller Ansprüche Dritter freizustellen und zu verteidigen – auch in Bezug auf die Rechtsverfolgungskosten von PayPal – (a) wenn der Anspruch auf einer angeblichen (i) Verletzung einer Zusicherung, Garantie oder Verpflichtung nach diesen Bedingungen, (ii) Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften oder (iii) Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten seitens des Händlers beruht oder sich daraus ergibt, oder (b) wenn der Anspruch darauf gestützt wird, dass die Technologie des Händlers (unabhängig davon, ob diese dem Händler gehört oder von einem Dritten lizenziert wurde) oder die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen erbrachten und genutzten Dienstleistungen die Immaterialgüterrechte eines Dritten verletzen.
9. Datenschutz
Sowohl PayPal als auch der Händler erklären sich damit einverstanden, dass sowohl PayPal als auch der Händler in Bezug auf personenbezogene Daten, die sie jeweils im Rahmen dieser Bedingungen verarbeiten, unabhängige und nicht gemeinsame Datenverantwortliche sind.
Sowohl PayPal als auch der Händler verpflichten sich, bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten nach diesen Bedingungen das anwendbare Datenschutzrecht einzuhalten sowie für dessen Einhaltung durch Ihre jeweiligen Mitarbeiter Sorge zu tragen.
Sowohl PayPal als auch der Händler vereinbaren und sichern zu, dass weder PayPal noch der Händler wissentlich etwas in Bezug auf personenbezogene Daten tun oder unterlassen werden, von dem einem von ihnen bekannt ist, dass es zu einer Verletzung der datenschutzrechtlichen Pflichten von PayPal oder dem Händler führt.
Sowohl PayPal als auch der Händler müssen den jeweils anderen in angemessener Weise dabei unterstützen, seine datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen, insbesondere (aber nicht hierauf beschränkt) mit der anderen Partei angemessen zusammenzuarbeiten und sie dabei zu unterstützen, Anfragen von natürlichen Personen, die Zugang zu den sie betreffenden personenbezogenen Daten wünschen, sowie ihren gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf die zuständige Aufsichtsbehörde nachzukommen. Jeden Verstoß gegen diese Bestimmung hat die verstoßende Partei der anderen Partei so schnell wie vertretbar möglich schriftlich anzuzeigen.
Der Händler hat dafür Sorge zu tragen und hat zu gewährleisten, alle erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligungen des Kunden einzuholen, damit PayPal seine Pflichten und Rechte aus diesen Nutzungsbedingungen wahrnehmen kann. Der Händler sichert zudem verbindlich zu, dass er in dieser Hinsicht seinen Transparenzpflichten als für die Verarbeitung nach dem Datenschutzrecht Verantwortlicher nachkommt. Dies schließt die Weitergabe von Versand- und Zustellinformationen an PayPal ein, damit PayPal diese Daten an Ratepay zum Zwecke der Beantwortung von Kundenanfragen oder der Klärung von Konflikten weitergeben kann.
10. Kündigung
PayPal behält sich das Recht vor, die Nutzung von Rechnungskauf mit Ratepay durch den Händler jederzeit ohne Vorankündigung einzuschränken oder zu kündigen. Dies gilt auch in Bezug auf bestimmte Produkte, Produktgruppen oder Werte.
Mit Wirksamwerden der Kündigung werden keine Händlerforderungen mehr vom Händler an PayPal verkauft und von PayPal vom Händler gekauft werden.
Diese Bedingungen bleiben in Bezug auf Händlerforderungen bestehen, für die der Händler vor der Kündigung des diesen Bedingungen zugrundeliegenden Vertrags eine Payment Acceptance erhalten hat. Wenn die Kündigung durch einen Verstoß gegen in Abschnitt 7 beschriebene Zusicherungen oder Garantien ausgelöst wurde, gelten diese Bedingungen nur in Bezug auf Händlerforderungen, die vor der Kündigung des diesen Bedingungen zugrundeliegenden Vertrags entstanden sind und bei denen die für die Abtretung nach Abschnitt 4 aufschiebenden Bedingungen erfüllt wurden.
11. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von PayPal und seinen Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist im Zusammenhang mit Rechnungskauf mit Ratepay ausgeschlossen. In allen anderen Fällen ist die Haftung von PayPal und seinen Erfüllungsgehilfen auf einen Betrag in Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Gebühren begrenzt, die der Händler im vorhergehenden Kalenderjahr für die Nutzung von Rechnungskauf mit Ratepay an PayPal gezahlt hat. Die Haftung von PayPal für Schäden aus der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit oder Gesundheit sowie aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und aus grobem Verschulden bleibt davon unberührt.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnitts Gewährleistungsausschluss der PayPal-Nutzungsbedingungen.
Diese Bedingungen stellen keinen Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von § 328 BGB oder einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter dar. Dritte, insbesondere Ratepay und Kunden, sind nicht berechtigt, Ansprüche oder Rechte aus diesen Bedingungen herzuleiten.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bedingungen und die Nutzung von Rechnungskauf mit Ratepay richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts gelten nicht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Konflikte aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist Berlin (Deutschland). PayPal kann Verfahren jedoch vor anderen Gerichten einleiten, wenn Vermögenswerte des Händlers in deren Zuständigkeit fallen. Zwingende Gerichtsstände bleiben durch diese Regel unberührt.